Ökologie
MEGAMAN® hat dem Schutz einer sauberen und umweltfreundlichen Umwelt schon immer eine hohe Bedeutung eingeräumt und forscht auch zukünftig an weiteren Verbesserungen und Lösungen, um das Ziel zu erreichen: die umweltfreundlichste EnergieSparLampe der Welt herzustellen.
Amalgam-Technologie

Energiesparlampen ohne flüssiges Quecksilber:
Als erster Hersteller von Energiesparlampen verwendet Megaman seit Januar 2008 für seine gesamte Produktion kein flüssiges Quecksilber mehr. Die minimale Menge Quecksilber, die für die Funktion einer Energiesparlampe technisch noch unentbehrlich ist, wird in Form von Amalgam, einer Metallverbindung, in die hermetisch abgedichtete Röhre der Lampe eingebracht. Selbst wenn die Lampe zerbricht, kann sich das Quecksilber nicht in der Luft verflüchtigen oder Böden und Gewässer kontaminieren. Megaman Energiesparlampen enthalten im Durchschnitt weniger als 2 Milligramm Quecksilber, das ist deutlich unter der EU-Grenzmenge von 5 Milligramm.
Die Amalgam-Technologie reduziert nicht nur die Umweltbeeinträchtigungen in allen Stufen des Produktlebenszyklus auf ein Minimum, sondern ermöglicht die Konstruktion kompakterer Lampen mit einer hervorragender Lichtausbeute.
Amalgam ist eine stabile Verbindung von Quecksilber mit einem anderen Metall. Es ist umweltschonender und sicherer als flüssiges Quecksilber, weil sich erst bei Temperaturen um die 100 Grad Celsius ein flüchtiger Quecksilberdampf bildet. Amalgam schützt nicht nur die Endverbraucher bei der Verwendung der Energiesparlampen vor gesundheitlichen Risiken, die bei flüssigem Quecksilber nie vollkommen auszuschließen sind. Auch für die Beschäftigten während der Fertigung und beim Recyling von Energiesparlampen ist Amalgam ein Sicherheitsgewinn.
RoHS Richtlinie

Richtlinie 2002/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
Vom 1. Juli 2006 dürfen neue elektrische und elektronische Geräte nur noch minimale Mengen an:
Cd Kadmium <= 100 ppm,
Hg Quecksilber <= 1.000 ppm,
CrVI sechswertiges Chrom <= 1.000 ppm,
PBB polybromierte Biphenyle <= 1.000 ppm,
PBDE polybromierte Diphenylether <= 1.000 ppm
enthalten. (Das Quecksilber in Leuchtstoffröhren ist von dieser Regelung ausgenommen.)
WEEE Richtlinie
Die WEEE ist die Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über Elektro- und Elektronikaltgeräte. Sie besagt u. a., dass Hersteller und Erstinverkehrbringer von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Rahmen einer Produktverantwortung Altgeräte zurücknehmen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. Verwertung zuführen müssen.
